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Prüfstelle

In der Prüfstelle erfolgt die Durchführung der Studie nach den Vorgaben des Sponsors. Dennoch sind manche Prozesse studienübergreifend und für die Prüfstelle wichtig, zu überwachen und studienunabhängig abzusichern. Für viele Standardprozesse ist es sinnvoll, einheitliche Vorgaben zu etablieren und damit für klare und fehlerfreie Abläufe zu sorgen. Dafür sind eigene Verfahrensanweisungen ein gutes Hilfsmittel. Studienübergreifende Standardprozesse sollten auch in einer Prüfstelle in einem QM-System beschrieben sein.

Manche Zertifizierungen fordern ein GCP-QM-System ein.

Die Ethikkommission fragt nach Qualitätssicherung in der Prüfstelle (Site-Suitability-Template-v8.pdf (akek.de)).

In der „Guideline for the notification of serious breaches of Regulation (EU) No 536/2014 or the clinical trial protocol (europa.eu).“ wird gefordert, dass der Prüfer einen Prozess aufzubauen hat, der allen Mitarbeitern des Studienzentrums ermöglicht, einen Verdachtsfall eines schwerwiegenden Verstoßes zu identifizieren und diesen unverzüglich an den Sponsor zu melden. Dies kann als formale SOP oder als studienspezifische Anleitung geschehen. Spätestens hier sind alle Prüfstellen für klinische Prüfungen gefordert, Verfahrensanweisungen zu implementieren. Erhalten Sie hier von QM-Beratung Schairer Unterstützung.

Wenn Sie ein neues QM-System aufbauen, benötigen Sie zunächst

  • Erstellung, Struktur und Überarbeitung von SOPs
  • Training

Wesentliche GCP-relevante Aspekte bei Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sind

  • Patientenaufklärung und -einwilligung
  • Umgang mit SAE-Meldungen
  • Umgang mit Abweichungen (Serious Breach)

Kontakt

Manja Schairer
QM-Beratung Schairer
Straße des Friedens 10
07646 Stadtroda

Telefon: 036428 - 319 556
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